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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Ziel der Versorgung ist es, durch qualifizierte und aktivierende Ausführung häuslicher Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung:

  • die Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Leistungsnehmers / der Leistungsnehmerin zu erhalten und wenn möglich zu verbessern.
  • Schäden, die durch die Pflegebedürftigkeit entstehen können zu verhindern.
  • Krankenhaus – und/oder Heimaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen.
  • pflegende Angehörige und/oder den Leistungsnehmer / die Leistungsnehmerin selbst zu beraten und anzuleiten oder Verrichtungen des täglichen Lebens teilweise oder vollständig zu übernehmen.

Leistungen, die über den Versorgungsauftrag der entsprechenden Versorgungsverträge mit gesetzlichen Kostenträgern hinausgehen und für die es keine ärztliche Verordnung oder eine Genehmigung des entsprechenden Kostenträgers vorliegt, können nur vereinbart werden, wenn die Kosten durch den Leistungsnehmer / die Leistungsnehmerin übernommen werden. Sondereinsätze werden getrennt berechnet.

Der Leistungsgeber verpflichtet sich Art, Inhalt und Umfang der Leistungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist gleichzeitig Leistungsnachweis gegenüber dem Leistungsnehmer / der Leistungsnehmerin und dessen Kostenträgern. Die Dokumentation ist Eigentum des Leistungsgebers. Der Leistungsnehmer / die Leistungsnehmerin hat jedoch das Recht auf jederzeitige Einsichtnahme.
Der Leistungsgeber verpflichtet sich, die Bestimmungen der Geheimhaltungs- und Schweigepflicht sowie des Datenschutzes einzuhalten.

Der nach SGB V § 132 und SGB XI § 72 anerkannte Pflegedienst verpflichtet sich:

  • den mit Vertrag geschlossenen Auftrag gemäß den Grundsätzen der Qualitätssicherung der ganzheitlichen Pflege unter Einsetzung der Pflegeplanung und Pflegedokumentation durchzuführen.
  • sicherzustellen, dass die Vorschriften der Berufsgenossenschaft, die Richtlinien für das Gesundheitswesen betreffend, beachtet werden.
  • eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
  • den Leistungsnehmer / die Leistungsnehmerin bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln als Gebrauchs- und Verbrauchsgüter zu beraten, die Beschaffung einzuleiten und die Regulierung mit den Kostenträgern durchzuführen.

Die Vergütung der Leistungen richtet sich jeweils nach den mit den Kostenträgern (Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialbehörden) ausgehandelten Gebührensätzen.
Zusätzlich entstehende Fahrtkosten sind von dem Leistungsnehmer / der Leistungsnehmerin zu übernehmen. Leistungen in Zusammenhang mit den Regelungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz, die über der dort vorgegebenen Kostenregelung innerhalb der einzelnen Pflegestufen von dem Leistungsnehmer / der Leistungsnehmerin beansprucht werden, werden ihm / ihr gesondert in Rechnung gestellt.
Der Kostensatz richtet sich nach den mit der Pflegekasse ausgehandelten Sätzen.
Die in den Verhandlungen mit den Kostenträgern erzielten Kostensätze werden entsprechend dem bestehenden Pflegevertrag angeglichen. Die aktuellen Kostensätze können jederzeit eingesehen werden.

Die Leistungen werden am Anfang des Monats für den jeweiligen Vormonat in Rechnung gestellt. Als Grundlage der Rechnungslegung gilt der Leistungsnachweis für häusliche Krankenpflege und/oder hauswirtschaftliche Versorgung, von dem Leistungsnehmer / der Leistungsnehmerin für den abgelaufenen Monat mit Unterschrift bestätigt ist.
Die Bezahlung der Rechnung des Leistungsgebers erfolgt unverzüglich ohne Abzug.
Etwaige Erstattungsansprüche des Leistungsnehmer / der Leistungsnehmerin gegenüber Privatversicherungen oder anderen Kostenträgern sind vom Leistungsnehmer / von der Leistungsnehmerin oder den Angehörigen dort geltend zu machen und minimieren nicht den Rechnungsbetrag gegenüber dem Leistungsgeber.
Bei Beendigung des Pflegevertrages werden die Leistungen mit Rechnungsabschluss sofort fällig.

Der Leistungsgeber haftet gegenüber dem Leistungsnehmer / der Leistungsnehmerin für verursachte Schäden im Rahmen der für den Leistungsgeber bestehenden Berufshaftpflichtversicherung.
Bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Leistungen der Laienpflege (Pflegegeld, Kombinationsleistungen) haftet der Leistungsgeber nur für diejenigen Leistungen, die vertraglich vereinbart sind.

Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt:

  • durch Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit

durch einseitige Kündigung:

  • für den Leistungsnehmer / der Leistungsnehmerin durch schriftliche Erklärung zum Ablauf des nächsten Werktages oder von ihm zu bestimmende längere Frist.
  • für den Leistungsgeber durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von einer Woche.
  • bei Einweisung in ein Altenheim/Pflegeheim oder Wohnortwechsel mit sofortiger Wirkung

bei Einweisung in ein Krankenhaus oder Rehabilitationsklinik oder bei Kurzzeitpflege in einem Altenheim/Pflegeheim ruht der Vertrag für die Dauer des Aufenthaltes und lebt wieder auf, wenn der Leistungsnehmer / die Leistungsnehmerin in die häusliche Versorgung zurückkehrt, es sei denn, der Vertrag ist zwischenzeitlich mit der o.g. Kündigungsfrist gekündigt worden.

Der Leistungsnehmer / die Leistungsnehmerin ist mit der Erfassung und Speicherung seiner/ihrer personen- und krankheitsbezogenen Daten zur elektronischen Datenverarbeitung einverstanden. Er/Sie ist auch mit der Weitergabe der Daten an Dritte einverstanden, soweit dies erforderlich ist, um die Übernahme von Pflegekosten durch andere Leistungsträger zu ermöglichen oder eine ordnungsgemäße Durchführung von Behandlungs- und Pflegemaßnahmen zu sichern.

Der Leistungsnehmer / die Leistungsnehmerin bevollmächtigt den Leistungsgeber in seinem / ihren Namen mit den zuständigen Kostenträgern die Kostenrechnung zu regulieren, soweit die allgemeinen Bestimmungen der Vertragsverhältnisse nichts anderes vorschreiben.

Wermelskirchen, den 01.01.2005

Lutermann & Bister - ambulante Krankenpflege in Wermelskirchen und Umgebung!