Die Pflegeversicherung

Die Pflegekassen stellen Leistungen bei Pflegebedürftigkeit zur Verfügung. Pflegebedürftig ist, „wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf“.
Voraussetzung ist eine Einstufung in eine der drei Stufen der Pflegeversicherung.

Einstufung in die Pflegeversicherung

  • rufen Sie Ihre Krankenkasse an und lassen Sie sich einen Antrag zur Einstufung in die Pflegeversicherung zuschicken
  • Der Antrag [20 KB] kann auch formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Hier finden Sie einen Antragsentwurf. [20 KB] - Bitte ergänzen Sie Ihre Daten in den <<Klammern>> und senden Sie den Antrag an Ihre Pflegekasse bzw. reichen Sie ihn bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Ihre Krankenkasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst (MDK) weiter
  • nach ca. vier bis acht Wochen werden Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) angeschrieben und es wird Ihnen ein Besuchstermin mitgeteilt
  • diesen Termin sollten Sie telefonisch bestätigen
  • zum vereinbarten Termin besucht Sie ein Mitarbeiter des MDK und erstellt ein Pflegegutachten
  • das Ergebnis des Gutachtens (Pflegeaufwand pro Tag) teilt der MDK Ihrer Krankenkasse mit
  • nach weiteren zwei bis sechs Wochen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse schriftlichen Bescheid über das Ergebnis des MDK-Gutachtens

Die Stufen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung teilt sich in drei Stufen auf.
Ausschlaggebend für die Einstufung ist der tägliche Pflegeaufwand.

Pflegestufe 1

erheblich pflegebedürftig
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1 mal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Zeitlicher Mindestaufwand:
90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.

Pflegestufe 2

schwerpflegebedürftige
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens 3 mal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Zeitlicher Mindestaufwand:
3 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.

Pflegestufe 3

schwerstpflegebedürftig
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Zeitlicher Mindestaufwand:
5 Stunden täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.

Die Leistungsbeträge

  Pflegegeld  Sachleistung ( Pflegedienst ) 
Pflegestufe 1  235,00 €   450,00 €  
Pflegestufe 2  440,00 €   1100,00 €  
Pflegestufe 3  700,00 €   1550,00 €  

Leistungsarten

Nach erfolgreicher Einstufung müssen Sie sich noch zwischen Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung entscheiden.

Geldleistung

Die Pflegeversicherung zahlt Ihnen monatlich den Pflegegeld-Betrag gemäß Ihrer Pflegestufe aus und Sie organisieren mit diesem Geld Ihre Pflege in Eigenregie.

Sachleistung

Sie engagieren einen professionellen Pflegedienst, der monatlich, gemäß Ihrer Pflegestufe, den entsprechenden Sachleistungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen kann.

Kombinationsleistung

Sie beauftragen einen professionellen Pflegedienst mit Ihrer Betreuung, ohne jedoch den kompletten Sachleistungsbetrag Ihrer Pflegestufe auszuschöpfen.
Bei Kombinationsleistung wartet Ihre Pflegekasse bis Ihr Pflegedienst seine monatliche Abrechnung eingereicht hat und errechnet dann, anhand der Pflegedienstrechnung, das verbleibende Pflegegeld.

Beispiel:
Patient - Pflegestufe 2
Sachleistung = 1100,00 €
bzw.
Pflegegeld = 440,00 €
Rechnungsbetrag des Pflegedienstes = 770,00 €
das entspricht 70 % der Sachleistung (70% von 1100,00 €)
demnach hat der Versicherte Anspruch auf 30 % des verbleibenden Pflegegeldes (30 % von 440,00 €) = 132,00 €

Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie sich einen genauen Überblick über das verbleibende Pflegegeld verschaffen.

weitere Leistungen

Verhinderungspflege:
Bei Verhinderung der häuslichen Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse 1 mal jährlich für höchstens vier Wochen die Kosten für eine Ersatzpflegekraft bis zu 1510,- €. Bei einer nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegeperson beschränkt sich die Leistung grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe. In Ausnahmefällen ist eine Erhöhung des Pflegegeldbetrages auf bis zu 1510,- € möglich, wenn der Pflegekasse entsprechend höhere notwendige Aufwendungen,
z. B. Verdienstausfall oder Fahrkosten, nachgewiesen werden.

Soziale Sicherung der häuslichen Pflegeperson:
Für nicht erwerbsmäßig tätige häusliche Pflegekräfte (insbesondere Angehörige) übernimmt die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur Rentenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig von der Stufe der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt. Die Pflegeperson kann daneben einer Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich nachgehen. Auch die Unfallversicherung der Pflegeperson ist sichergestellt.

Kurzzeitpflege (stationär)
bis zu 4 Wochen pro Jahr im Wert bis zu 1510,- €

Technische Hilfen (z. B. Pflegebetten)
mit einer Selbstbeteiligung von 10 % der Kosten des Hilfsmittels, höchstens jedoch 25,- € je Hilfsmittel
Hilfsmittel sollen vorrangig leihweise überlassen werden.

zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
(z. B. Desinfektionsmittel, Körperpflegemittelartikel)
bis zu 31,- € monatlich (ohne Selbstbeteiligung)

Zuschüsse zum pflegebedingten Umbau der Wohnung
(z. B. Türverbreiterung) bis zu 2557,- € je Maßnahme

Unentgeltliche Pflegekurse
für Angehörige und ehrenamtliche Pflegekräfte

Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte Betreuungsleistungen
Leistungen für Pflegeversicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf
Für weitere Informationen über zusätzliche Betreungsleistungen hier klicken!



Lutermann & Bister - ambulante Krankenpflege in Wermelskirchen und Umgebung!