private Abrechnung

private Leistungen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die zur direkten Abrechnung mit dem Patienten führen.

die direkte Abrechnung mit dem Patienten

  • Ihr Hausarzt hat Ihnen Behandlungspflege gemäß SGB V verordnet und Ihre Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab – nehmen sie ab dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterhin Pflegedienstleistungen in Anspruch, werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.
  • Sie nehmen Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch, die Ihr monatliches Sachleistungsbudget übersteigen – gemäß Ihrer Pflegestufe wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet – alle darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
  • Sie sind privat versichert – wir rechnen direkt mit Ihnen ab und Sie reichen unsere Rechnungen wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.
  • Sie wünschen zusätzliche Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der Pflegekassen oder Krankenkassen enthalten sind oder nicht genehmigt wurden.
    Diese Leistungen werden mit 11,00 € je angefangene 15 Minuten nach Dauer des Einsatzes abgerechnet.