private Abrechnung

Es gibt drei Möglichkeiten, die zur direkten Abrechnung mit dem Patienten führen.

die direkte Abrechnung mit dem Patienten

  • Ihr Hausarzt hat Ihnen Behandlungspflege gemäß SGB V verordnet und Ihre Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme ab - nehmen sie ab dem Zeitpunkt der Ablehnung weiterhin Pflegedienstleistungen in Anspruch, werden diese Leistungen privat in Rechnung gestellt.
  • Sie nehmen Pflegeversicherungsleistungen in Anspruch, die Ihr monatliches Sachleistungsbudget übersteigen - gemäß Ihrer Pflegestufe wird direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet - alle darüber hinaus in Anspruch genommenen Leistungen werden privat in Rechnung gestellt.
  • Sie sind privat versichert - wir rechnen direkt mit Ihnen ab und Sie reichen unsere Rechnungen wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein.

Lutermann & Bister - ambulante Krankenpflege in Wermelskirchen und Umgebung!