Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Maßnahmen und Entscheidungen, die zu treffen sind, wenn es im Krankenhaus heißt:
„Ihr Angehöriger/Ihre Angehörige bleibt ein Pflegefall!“.

Pflegefall, was nun? - Checkliste

Fast immer tritt diese Situation ohne Vorbereitung und ohne Ankündigung ein.
Da häufig eine plötzliche Veränderung im Leben eines älteren Menschen wie z.B. eine akute Krankheit, es von heute auf morgen erschwert oder unmöglich macht, ohne Hilfe zu Hause zurecht zukommen.
Meist ist man als Angehöriger dann in der Zwangslage, schnell und hoffentlich richtig entscheiden zu müssen. Zusätzlich ist vieles gleichzeitig zu organisieren.

Zur Unterstützung wurde diese Checkliste erstellt.
Empfehlenswert ist es jedoch zusätzlich, frühzeitig und unverbindlich das Gespräch mit einem Pflegedienst zu suchen.

Wenn der Pflegefall eintritt, ist die wichtigste Frage:
Kann der Pflegebedürftige mit Hilfsmittel-Unterstützung und Hilfestellung durch Angehörige und/oder Pflegedienst noch in seiner Wohnung
zurechtkommen oder ist eine Anschlussheilbehandlung (Reha) sinnvoll und geplant oder ist eine vorübergehende oder endgültige Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer Pflegewohngemeinschaft notwendig?

Für eine realistische Einschätzung der Pflegesituation (was ist notwendig und sinnvoll?) ist es für Laien einerseits empfehlenswert, verschiedene Experten (Krankenhausarzt, Pflegedienst, Hausarzt) zu befragen und andererseits sich über die eigenen Möglichkeiten (Zeitressourcen, Finanzen, Pflegepersonen etc.) Klarheit zu verschaffen, da gerade die Kosten im Pflegefall, schwindelerregend werden können.

Pflege zu Hause

Ist eine Entlassung nach Hause geplant, sollte diese im Krankenhaus frühzeitig vorbereitet und folgendes unbedingt vorab veranlasst werden:

  • Kontakt zu Pflegedienst herstellen, da Unterstützung bei Entlassungsmanagement sinnvoll
  • Antrag stellen auf Einstufung in die Pflegeversicherung
  • Kostenkalkulation der häuslichen Pflege (Pflegedienst berät)
  • evtl. abhängig von Vermögensverhältnissen, Hilfe zur Pflege beantragen (Sozialamt)
  • individuelle Pflegehilfsmittel vom Krankenhausarzt verordnen lassen
  • Antrag auf Kostenübernahme der Hilfsmittel bei Krankenkasse durch Sanitätshaus veranlassen
  • Veränderungen in der Wohnung vornehmen evtl. Umbaumaßnahmen (Bad, Treppe etc.)
  • Verlegung des Pflegebereiches z.B. ins Wohnzimmer
  • Lieferung der Hilfsmittel durch Sanitätshaus organisieren
  • Medikamente bei Entlassung bis zum nächsten Hausarztkontakt mitgeben lassen
  • Inkontinenzartikel (Windeln etc.) bis zum nächsten Hausarztkontakt mitgeben lassen
  • spezielle Wundversorgung bis zum nächsten Hausarztkontakt mitgeben lassen
  • wird ein Hausnotrufgerät benötigt? (wird bei Einstufung in Pflegeversicherung von Pflegekasse finanziert)
  • Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung/Rezeptgebühr bei der Krankenkasse stellen
  • hauswirtschaftliche Versorgung (wer putzt, kocht, kauft ein etc.?)
  • Hausarzt bitten, zukünftig Hausbesuche einzuplanen
  • gibt es eine Vorsorgevollmacht?

„Ist die Versorgung zu Hause zu realisieren?“ – Diese Frage stellt man sich sicher, wenn der Entlassungstermin näher rückt.

Folgende Praxisbeispiele geben erste Orientierung:

Beispiel 1

Der Pflegebedürftige benötigt pflegebedingt mehrere Stunden Hilfe am Tag und es ist wegen einer eingeschränkten Alltagskompetenz (z. B. Demenz) eine engmaschige Beaufsichtigung erforderlich.

Empfehlung: Ist eine Pflegeperson (Angehöriger oder polnische Helferin) ganztägig zeitlich und räumlich verfügbar, ist eine Versorgung zu Hause mit Unterstützung eines Pflegedienstes denkbar. Ist keine Pflegeperson dauerhaft vor Ort oder der Pflegebedürftige lebt alleine, ist eine Pflege zu Hause meistens nicht möglich.

Beispiel 2

Der Pflegebedürftige benötigt pflegebedingt mehrere Stunden Hilfe am Tag und es liegt keine Einschränkung der Alltagskompetenz (= keine Demenz) vor.

Empfehlung: Voraussetzung für die Rückkehr in die eigene Wohnung ist der Einsatz von Pflegehilfsmitteln und die Unterstützung eines Pflegedienstes. Die Versorgung in den eigenen Vier-Wänden ist dann sogar denkbar, wenn der Pflegebedürftige alleine lebt.

Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung

Sollte nach genauer Analyse der Pflegesituation und der wirtschaftlichen Möglichkeiten eine vollstationäre Pflege unumgänglich sein, ist der frühzeitige Kontakt zu Pflegeheimen wichtig, da freie Pflegeplätze in der Wunscheinrichtung leider oft Mangelware sind!

Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an!

Häusliche Krankenpflege
Lutermann & Bister
Telefon 02196 1514

Pflegedienst Lutermann Bister Wermelskirchen

„Pflege-Information zum Thema: Pflegefall, was nun? – Checkliste“ als PDF-Datei zum Download!

Alle Informationen werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt – Irrtümer vorbehalten.
Das Kopieren und die kommerzielle Nutzung der  Informationssammlung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch Lutermann & Bister GmbH.