Das auf Basis des Pflegeleitbildes entwickelte Konzept definiert das pflegerische Angebot und ist Handlungsorientierung für alle Mitarbeiter, es präzisiert unsere Zielsetzungen und regelt Organisation und Arbeitsweise.

Pflegekonzept

1. Vorstellung des Pflegedienstes

Darstellung der Dienstleistung

Die Häusliche Kranken- und Seniorenpflege Lutermann & Bister wurde am 01.11.1993 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründet und zum 01.01.2021 umfimiert in die Lutermann & Bister GmbH.
Der Firmensitz ist: Kölner Straße 16, 42929 Wermelskirchen
Unser ambulanter Pflegedienst, der als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen Dienstleistungen anbietet, erfüllt folgenden Zweck:

  • Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V (Grund und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird).
  • Wir bieten häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V (Behandlungspflege zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung), häuslicher Pflege gemäß §§ 198 RVO, 25 KVLG.
  • Wir stellen durch geeignetes Personal Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §§ 36 und 39 SGB XI sicher.
  • Wir übernehmen die Durchführung von Pflegeeinsätzen nach§ 37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld.
  • Wir führen Schulungen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Form von individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung gemäß § 45 SGB XI durch.
  • Ziel und Aufgabe unseres Pflegedienstes ist die Pflege und Versorgung von kranken und/oder pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die ganzheitliche, individuelle Unterstützung des Patienten, einer aktivierenden Pflege im Rahmen der Möglichkeiten und Ressourcen.

Der Pflegedienst ist eine selbständig wirtschaftende Einrichtung unter ständiger fachlicher Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft.
Mit folgenden Kostenträgern bestehen Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen:

  • den Landesverbänden der Pflegekassen in NRW (SGB XI)

folgenden Krankenkassen (SGB V):

  • AOK Rheinland/Hamburg
  • Knappschaft
  • IKK Nordrhein
  • SIGNAL IDUNA IKK
  • VdeK
  • Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, zugleich handelnd für die Krankenkasse für den Gartenbau
  • Arbeitsgemeinschaft der rheinischen Betriebskrankenkassen (ARB)

Des Weiteren rechnet unser Pflegedienst mit den jeweils zuständigen Sozialhilfeträgern Leistungen nach dem SGB XII ab.
Zusätzlich können unsere Leistungen auch ohne Beteiligung der oben genannten Kostenträger im Rahmen der Privatliquidation angefordert werden.
Wir legen großen Wert auf Patientennähe. Daher pflegen wir schwerpunktmäßig in Stadtgebiet von Wermelskirchen und den daran angrenzenden Ortschaften. Dies ermöglicht auch eine optimalere Tourenplanung.
Unser Büro ist regelmäßig werktags von 10.00 – 14.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung besetzt. Die telefonische Erreichbarkeit unseres Dienstes außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen ist mittels einer Notfallnummer (Handy Tel. 0172 26 66 120) rund um die Uhr gewährleistet. Wir stellen dabei sicher, dass für pflegefachliche Anfragen ständig eine Pflegefachkraft erreichbar ist.
Im Sinne einer umfassenden Versorgung unserer Patienten sowie zum gegenseitigen Nutzen aller an der Versorgung Beteiligten kooperieren wir mit folgenden Partnern:

  • Menüservice: Firma Reuling-Becher, Landhaus-Kueche.de
  • Hausnotrufsystem: Firma.Vitakt, ASB, Rotes Kreuz, Johanniter
  • Fußpflege: Frau Schikore
  • Kleintierbetreuung: Bergischer Heimtierservice Frau Hagenbücher

Zu den Kunden unseres Pflegedienstes zählen in erster Linie die Patienten, aber auch Krankenkassen, Pflegekassen, Haus- und Fachärzte, Angehörige und alle an der Pflege beteiligten Personen und Institutionen. Daher ist es unser Anliegen die heutigen und zukünftigen Bedürfnisse unserer Patienten und die Bedürfnisse der anderen Kunden zu verstehen und mit unserem Handeln dazu beitragen, dass deren Anforderungen erfüllt werden (Kundenorientierung).
Wir streben darüber hinaus danach, die Erwartungen der verschiedenen Parteien zu übertreffen. Dabei suchen wir in unserem Handeln immer nach den Möglichkeiten der „ständigen Verbesserung“.
Seit 1995 ist unser Pflegedienst Mitglied im Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e.V. (LFK).

2. Betriebsstruktur und -organisation

Die Pflege wird unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft (PDL=Pflegedienstleitung) durchgeführt. Die PDL verfügt über die gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Qualifikationen und Voraussetzungen zur Leitung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Vertretung der leitenden PDL wird ebenfalls von einer Pflegefachkraft wahrgenommen. Die Voraussetzungen der stellvertretenden PDL entsprechen ebenfalls den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben.
Der kooperative Führungsstil unserer Leitung ist gekennzeichnet durch eine entspannte (Gesprächs-) Atmosphäre bei Einzel- u. Gruppengesprächen:

  • Aufgaben werden sachbezogenen diskutiert
  • Entscheidungen, soweit möglich, einvernehmlich mit den Mitarbeitern getroffen
  • es erfolgt ein Teilen von Lob und Erfolg

2.1 Verantwortungsbereiche der Pflegedienstleitung

  • Erstbesuche
  • Fachliche Planung und Überwachung der Pflegeprozesse durch z. B. Pflegevisiten und /oder Mitarbeitervisiten
  • Dienst – und Einsatzplanung entsprechend der individuellen Anforderungen der Patienten und den organisatorischen Ressourcen
  • Anleitung und Überwachung der fachgerechten Führung der Pflegedokumentation durch z.B. Dokumentationskontrollen
  • Die fachliche Planung und Durchführung von Dienstbesprechungen wird ausschließlich von der Pflegedienstleitung wahrgenommen

Darüber hinaus gelten die in der Stellenbeschreibung festgelegten Vorgaben.

2.2 Mitarbeiter/innen

Wir erfüllen die vertraglich vereinbarten personellen Mindestvoraussetzungen (Rahmenvereinbarungen nach § 132, 132a SGB V mit den Primär- und Ersatzkassen, Rahmenvertrag gemäß § 75 Abs. 1 und 2 SGB XI für das Land NRW.
Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter achten wir insbesondere auf deren fachlichen Qualifikation, ihre Teamfähigkeit und soziale Kompetenz.
Unseren Mitarbeitern werden die von ihnen für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiter werden in Stellenbeschreibungen geregelt.

2.3 Personalstruktur

Es werden folgende Mitarbeiter/innen beschäftigt:

  • Pflegedienstleitung
  • Stellvertretende Pflegedienstleitung
  • dreijährige examinierte Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpfleger/innen, Altenpfleger/innen, Kindergesundheits- und Krankenpfleger/innen)
  • Krankenpflegehelferin
  • Sonstige geeignete Kräfte (hauswirtschaftliche Kräfte)

Pflegehilfskräfte werden unter ständiger fachlicher Anleitung eingesetzt. Näheres zum Einsatz wird über die vertraglichen Vorgaben geregelt.
Eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter sichert eine gleich bleibende Pflegequalität und die Zufriedenheit der Mitarbeiter.

3. Organisatorischer Ablauf des Pflegedienstes

Der organisatorische Ablauf unseres Pflegedienstes ist darauf ausgerichtet, ein Vertrauensverhältnis zu Patienten und Angehörigen herzustellen und zu vertiefen. Daher verfolgen wir das Pflegesystem der Gruppenpflege. Ein Team von ca. fünf Pflegekräften ist durchschnittlich für eine Tour zuständig.
Die Versorgung unserer Patienten findet in festen Gruppen statt. Die jeweilige Patientengruppe wird von einem festen Mitarbeiterteam, bestehend aus unterschiedlichen Qualifikationen, versorgt. Unseren Patienten steht für alle Fragen als fester Ansprechpartner die Pflegedienstleitung oder der Stellvertreter zur Verfügung.

4. Patientenpflegedokumentation

Pflegerelevante Daten des Patienten und der Pflegeverlauf werden in der Patientenpflegedokumentation dokumentiert. Diese Patientenpflegedokumentation besteht aus:

  • dem Stammblatt
  • der SIS (Strukturierte InformationsSammlung)
  • der Pflegeablaufplanung
  • dem Pflegebericht
  • den Durchführungsnachweisen / Leistungsnachweisen
  • dem Formblatt der verordneten Arzneimittel
  • dem Überleitungsbogen

Je nach Besonderheit des Einzelfalls werden weitere Formblätter hinzugefügt (z.B. Wundprotokollbogen, BZ-Kontrollbogen, Skalen etc.).
Die Dokumentationsunterlagen werden sach- und fachgerecht geführt und beim Patienten aufbewahrt. Somit sind sie allen an der Pflege und Therapie des Patienten beteiligten Personen jederzeit zugänglich.
Die Einhaltung des Datenschutzes und der Schweigepflicht ist gewährleistet.
Im Falle der geplanten Verlegung des Patienten, bzw. der Notfallverlegung des Patienten (z.B. Krankenhaus) bei gleichzeitiger Anwesenheit eines Mitarbeiters, wird der Überleitungsbogen mit den aktuellen Informationen über den Patienten an die aufnehmende Einrichtung weitergeleitet.

5. Eingeschränkte kognitive Alltagskompetenz

Die Pflege von Menschen mit eingeschränkter kognitiver Alltagskompetenz

Es ist uns wichtig, dass unseren Patienten mit eingeschränkten kognitiven Alltagskompetenzen wiederholende Tagesabläufe, eine Kontinuität der Pflegebeziehung und eine der Gesundheitssituation angepasste Kommunikation erfahren. Neben der Pflegeanamnese ist die Biographie die Basis für unsere Pflege und Betreuung von Menschen mit gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen. Dabei beziehen wir nach Möglichkeit die Angehörigen eng in die Planung und Durchführung geeigneter Maßnahmen, die nach den Prinzipien der aktivierenden Pflege geplant werden, ein.
Methodisch verwenden wir den Ansatz der erlebnisorientierten Pflege. Sie basiert auf Beobachtungen, die Pflegende in der Pflegebeziehung zu dem Pflegebedürftigen bewusst erleben. Durch die Reflexion und Kommunikation im Team entsteht ein Leitfaden für den Umgang mit Pflegebedürftigen, um einen wirklichen Kontakt zu ermöglichen. Dabei ist die Bezugspflege eine wichtige Grundvoraussetzung. Damit alle beteiligten Mitarbeiter unseres Pflegedienstes die Erkenntnisse aus den Erlebniswelten der Pflegebedürftigen und der Pflegenden umsetzen kann, ist eine inhaltlich präzise Pflegedokumentation (als Förderung der Kommunikation zwischen den an der Versorgung beteiligten Mitarbeitern sowie als Leitfaden im Umgang mit dem Pflegebedürftigen) und die Biographiearbeit integrierter Bestandteil unserer Pflege. Darüber hinaus werden bei Bedarf Fallbesprechungen oder Pflegefachgespräche durchgeführt. Zur Förderung der Beziehungsebene bedienen wir uns Ansätzen der Validation. In fortgeschrittenen Stadien der Demenz gewinnen Maßnahmen der basalen Stimulation zunehmend an Bedeutung für unsere pflegerische Intervention.
Unsere Mitarbeiter bilden sich kontinuierlich fort. Pflegefachkräfte kennen die unterschiedlichen Symptome der Demenz und sind vertraut mit den unterschiedlichen Demenzformen und ihren Eigenarten.

6. Erstbesuch

Unser Pflegedienst führt zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durch.
Der Erstbesuch wird ausschließlich von der Pflegedienstleitung oder deren Stellvertretung durchgeführt. Sie stellt die Leistungen unseres Pflegedienstes dar, ermittelt nach einer ausführlichen Informationssammlung den Hilfebedarf und die individuellen Wünsche der Patienten, berät über die infrage kommenden Hilfsmittel, Antragstellungen und Abrechnungsmodalitäten, erklärt die verschiedenen Pflegemodule und fertigt nach einem oder mehreren Kostenvoranschlag/Kostenvoranschlägen den Pflegevertrag an.

7. Qualitätssicherung

Unser Pflegedienst ist ständig bestrebt, seine Qualität weiter zu verbessern. Aus diesem Grunde werden Maßnahmen der internen und externen Qualitätssicherung durchgeführt. Die Organisation erfolgt durch unsere/n Qualitätsbeauftragte/n.
Maßnahmen der innerbetrieblichen Qualitätssicherung sind u.a.:

  • Systematische Einarbeitung neuer Mitarbeiter nach unserem Einarbeitungskonzept
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiter
  • Dienst- und Fallbesprechungen (einmal monatlich)
  • Implementierung und Aufrechterhaltung einer geregelten innerbetrieblicher Kommunikation
  • Vorhaltung einer Bibliothek mit Pflegefachliteratur und aktuelle Fachzeitschriften
  • Durchführung der Pflegevisite durch Pflegedienstleitung / Vertretung: regelmäßig bzw. anlassbezogen. Die Pflegevisite dient dazu, die Prozess- und Ergebnisqualität zu messen.

Die Ergebnisse der Pflegevisite geben im einzelnen Aufschluss darüber:

  • in wie weit der dokumentierte Pflegeprozess den gesetzlichen Anforderungen entspricht
  • wie die Ergebnisqualität in der direkten Pflege ist
  • wie hoch die Kundenzufriedenheit ist
  • wo die Stärken und Schwächen der Mitarbeiter liegen
  • Beschwerdemanagement

Im Bereich Beschwerdemanagement sind uns ebenfalls zwei Fragestellungen besonders wichtig:

  • Wo passieren uns noch die häufigsten Fehler?
  • Welche Prozesse müssen wir verbessern?

Die patientenbezogene Kommunikation im Pflegedienst, erfolgt über täglichen Informationsaustausch bei Dienstbeginn und Beendigung des Dienstes durch Dienstübergaben mit persönlichem Austausch von Besonderheiten; regelmäßige Fall-/Dienstbesprechungen dienen ebenso des Informationsaustausches und der Qualitätssicherung.

8. Maßnahmen der externen Qualitätssicherung

  • Teilnahme an der Arbeitsgemeinschaft kommunale Altenhilfe
  • Netzwerktreffen „Netzwerk zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege/Betreuung in Wermelskirchen“
  • Regelmäßige Weiterbildungen durch externe Dozenten

9. Pflegeplanung bzw. SIS strukturierte Informationssammlung

Seit 2016 planen wir die Pflege unter Verwendung der strukturierten Informationssammlung (SIS)

  • Einschätzung der Lebenssituation, Informationssammlung
  • Pflegeplanung mit Hilfe der strukturierten Informationssammlung (SIS) und einer Maßnahmenplanung bzw. Pflegeablaufplanung
  • individuellen, zyklischen Evaluationen

Die Pflegeplanung wird regelmäßig in Bezug auf Effektivität (Art der Maßnahme) und Effizienz (Wirksamkeit der Maßnahme) evaluiert und in Absprache mit dem Patienten/Angehörigen der Entwicklung des Pflegeverlaufs angepasst. Wünsche des Patienten werden selbstverständlich berücksichtigt.