Lutermann
&
Bister
gute Pflege in
Wermelskirchen
Ambulante Pflege
in Wermelskirchen seit 1993
GUTE-PFLEGE IN WERMELSKIRCHEN!
Sie suchen einen Pflegedienst in Wermelskirchen?
Seit 1993 betreut unser Pflegedienst Patienten in Wermelskirchen und Umgebung. Sollten Sie Fragen rund um das Thema „ambulante Krankenpflege“ haben, sind wir gerne für Sie da! Schauen Sie sich in Ruhe um und falls am Ende noch Fragen offen sein sollten, nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie einfach an, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger
Apothekennotdienst Wermelskirchen
Pflegegeldrechner bei Kombinationsleistungen
Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI
stundenweise Verhinderungspflege
Pflegefall - Was nun?
Was können wir für Sie tun?
Auch im Alter oder trotz körperlicher Einschränkungen wünscht sich jeder, in seinem vertrauten Umfeld bleiben zu können: Wir informieren und beraten Sie gerne bzgl. Wohnraumanpassung, unterstützender Hilfeangebote und neuer gesetzlicher Finanzierungsmöglichkeiten – bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich!
Krankenkassen-Leistungen
Verordnungsfähige Leistungen durch Ihren Hausarzt nach Sozialgesetzbuch V ( SGB V )
Pflegekassen-Leistungen
Pflegevericherungs-Leistungen der Pflegekasse nach Sozialgesetzbuch XI ( SGB XI )
Private Leistungen
Privat-Leistungen der ambulanten Krankenpflege Lutermann und Bister aus Wermelskirchen
Zusätzliche entlastende Betreuungsleistungen, Entlastungsbetrag bzw. 125 € Pauschale - § 45b SGB XI
Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte entlastende Betreuungsleistungen, 125 € Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI sind Leistungen für alle eingestuften Pflegeversicherten – zusätzlich zum Pflegeversicherungsbudget
stundenweise Verhinderungspflege - § 39 SGB XI
Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes zu nutzen
Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger
Diese Beratungsbesuche sind als regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen gedacht und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege durch eine Pflegeperson
Nehmen Sie Kontakt auf
und wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.
Oder Sie rufen uns einfach an — 02196 1514
Gute Pflege ist unsere Mission!
365 Tage im Jahr