Lutermann

&

Bister

gute Pflege in

Wermelskirchen

Ambulante Pflege
in Wermelskirchen seit 1993

GUTE-PFLEGE IN WERMELSKIRCHEN!

Sie suchen einen Pflegedienst in Wermelskirchen?
Seit 1993 betreut unser Pflegedienst Patienten in Wermelskirchen und Umgebung. Sollten Sie Fragen rund um das Thema „ambulante Krankenpflege“ haben, sind wir gerne für Sie da! Schauen Sie sich in Ruhe um und falls am Ende noch Fragen offen sein sollten, nutzen Sie unser Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie einfach an, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.

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Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger

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Apothekennotdienst Wermelskirchen

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Pflegegeldrechner bei Kombinationsleistungen

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Entlastungsbetrag gem. § 45b SGB XI

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stundenweise Verhinderungspflege

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Pflegefall - Was nun?

Was können wir für Sie tun?

Auch im Alter oder trotz körperlicher Einschränkungen wünscht sich jeder, in seinem vertrauten Umfeld bleiben zu können: Wir informieren und beraten Sie gerne bzgl. Wohnraumanpassung, unterstützender Hilfeangebote und neuer gesetzlicher Finanzierungsmöglichkeiten – bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich!

Krankenkassen-Leistungen

Verordnungsfähige Leistungen durch Ihren Hausarzt nach Sozialgesetzbuch V ( SGB V )

Pflegekassen-Leistungen

Pflegevericherungs-Leistungen der Pflegekasse nach Sozialgesetzbuch XI ( SGB XI )

Private Leistungen

Privat-Leistungen der ambulanten Krankenpflege Lutermann und Bister aus Wermelskirchen

Zusätzliche entlastende Betreuungsleistungen, Entlastungsbetrag bzw. 125 € Pauschale - § 45b SGB XI

Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte entlastende Betreuungsleistungen, 125 € Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI sind Leistungen für alle eingestuften Pflegeversicherten – zusätzlich zum Pflegeversicherungsbudget

stundenweise Verhinderungspflege - § 39 SGB XI

Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes zu nutzen

Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger

Diese Beratungsbesuche sind als regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen gedacht und sind somit ein wichtiger Bestandteil der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege durch eine Pflegeperson

Nehmen Sie Kontakt auf

und wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.

Oder Sie rufen uns einfach an — 02196 1514

Gute Pflege ist unsere Mission!

365 Tage im Jahr

02196 92198

Kölner Str. 16, 42929 Wermelskirchen