Leistungsbereiche

Wir empfehlen grundsätzlich immer eine kostenfreie, persönliche Beratung nach Terminvereinbarung, da eine sinnvolle Kombination aller Angebote, zu einer echten Entlastung und Unterstützung bei einer Pflegebedürftigkeit führt! Um Ihnen vorab einen vereinfachten Einblick in die Strukturen der ambulanten Pflege zu geben, unterteilen wir folgende Bereiche:

Krankenkassenleistungen

Verordnungsfähige Leistungen durch Ihren Hausarzt nach Sozialgesetzbuch V ( SGB V )

Zusätzliche entlastende Betreuungsleistungen, Entlastungsbetrag bzw. 125 € Pauschale - § 45b SGB XI

Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte entlastende Betreuungsleistungen, 125 € Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI sind Leistungen für alle eingestuften Pflegeversicherten - zusätzlich zum Pflegeversicherungsbudget

Pflegekassenleistungen

Pflegevericherungs-Leistungen der Pflegekasse nach Sozialgesetzbuch XI ( SGB XI )

stundenweise Verhinderungspflege - § 39 SGB XI

Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes zu nutzen.

private Leistungen

Privat-Leistungen der ambulanten Krankenpflege Lutermann und Bister aus Wermelskirchen

Pflegeberatung

Pflegeberatung – eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Kosten für Pflegeberatungen und Pflege-Schulungen - auch bei Ihnen zu Hause - werden von allen Pflegekassen übernommen.