Wir empfehlen grundsätzlich immer eine kostenfreie, persönliche Beratung nach Terminvereinbarung, da eine sinnvolle Kombination aller Angebote, zu einer echten Entlastung und Unterstützung bei einer Pflegebedürftigkeit führt! Um Ihnen vorab einen vereinfachten Einblick in die Strukturen der ambulanten Pflege zu geben, unterteilen wir folgende Bereiche:
Zusätzliche Betreuungsleistungen bzw. erweiterte entlastende Betreuungsleistungen, 125 € Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI sind Leistungen für alle eingestuften Pflegeversicherten - zusätzlich zum Pflegeversicherungsbudget
Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegestufen, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die stundenweise Verhinderungspflege eines Pflegedienstes zu nutzen.
Pflegeberatung – eine Leistung der Pflegeversicherung. Die Kosten für Pflegeberatungen und Pflege-Schulungen - auch bei Ihnen zu Hause - werden von allen Pflegekassen übernommen.