Seit 2017 stehen diese Leistungen allen Pflegeversicherten, die einen Pflegegrad haben, zur Verfügung.
Bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €.
Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt!
=> Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen (Erklärung s.u.), die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder Backen etc.
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
- regelmäßige Besuche unseres Besuchsdienstes (z.B. wöchentlich oder individuell vereinbar)
- Kontrollbesuche
- Pflegeberatung bzw. Beratung über etwaige Leistungen der Pflegeversicherung
- Beratung bzgl. Wohnraumanpassung bei einer Pflegebedürftigkeit
- Pflegekurse
- pflegebedingte Botengänge
- Hilfsmittelbesorgung
- Vermitteln von Pflege-, Hebe- oder Lagerungstechniken
- Rezept- bzw. Medikamentenbesorgung
- Einkaufsdienst
- hauswirtschaftliche Versorgung
- Sicherungsanrufe oder –besuche
- Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigungen
- Anregung und Unterstützung bei der Pflege von sozialen Kontakten
- entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit
- Gespräche führen bzw. Unterhaltung fördern, mit dem Ziel der Aktivierung
- Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen
Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.
Bitte beachten Sie:
Leistungen die grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung) beinhalten, sind im Zusammenhang mit dem Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar!
Ausnahme:
Sie haben den Pflegegrad eins => dann sind grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung) auch über dieses Budget abrechenbar!
Wünschen Sie mehr Informationen und Beratung?
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin – Telefon 02196-1514
Der Antrag [14 KB] kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.
Nachdem Ihrem Antrag stattgegeben wurde, reichen Sie die Privat-Rechnungen des Pflegedienstes über den Entlastungsbetrag gem. § 45b zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse ein oder Sie unterzeichnen sinnvoller Weise eine Abtretungserklärung und der Pflegedienst rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags | mögliche Leistungsinhalte |
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unterstützende Anleitung für pflegende Angehörige / Nahestehende |
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Anwesenheit bei Hausbesuchen (Ärzte, MDK, Amtsgericht, Sozialhilfeträger oder andere Behörden / Institutionen) |
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Hilfe bei Antragstellung (Antrag auf Pflegeversicherung, Grundsicherung, Hilfe zur Pflege, Schwerbehinderung, Blindengeld...) |
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Anwesenheit und Organisation von Krankenhauseinweisungen |
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Organisation und Überleitung bei Krankenhausentlassungen |
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Korrespondenz mit Behörden |
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pflegebedingte Botengänge |
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allgemeine Botengänge |
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Organisation von individuell benötigten Hilfeleistungen | mögliche Leistungsinhalte |
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Kontaktaufnahme zu anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Ergo- oder Physiotherapeuten, Logopäden, Selbsthilfegruppen) |
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Organisation eines Hausnotrufgeräts |
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Hilfsmittelbesorgung |
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Besorgung von Essen auf Rädern |
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Rezeptbesorgung |
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Entlastung von pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Pflegenden | mögliche Leistungsinhalte |
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Begleitung außerhalb des Hauses |
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Sicherungsanruf oder -besuch |
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Organisation eines Umzugs |
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Hilfestellung bei pflegebedingten Umbaumaßnahmen der Wohnung |
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Unterstützung im Haushalt | mögliche Leistungsinhalte |
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Haushalt reinigen |
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Pflege der Zimmerpflanzen |
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Versorgung von Haustieren |
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Pflege der Wäsche und Bekleidung |
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Betreuungsleistungen | mögliche Leistungsinhalte |
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Beaufsichtigung zur Entlastung von pflegenden Angehörigen |
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Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen |
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Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigungen |
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Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten |
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entspannende Aktivität zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit |
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Gespräche führen, Unterhaltung fördern mit dem Ziel der Aktivierung |
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