Entlastungsbetrag – § 45b SGB XI

Seit 2017 stehen diese Leistungen allen Pflegeversicherten, die einen Pflegegrad haben, zur Verfügung.
Bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €.
Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt!
=> Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.

Unsere Leistungen

Im Rahmen des Entlastungsbetrages gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar:

unsere Leistungen:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames Kochen oder Backen etc.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
  • regelmäßige Besuche unseres Besuchsdienstes (z.B. wöchentlich oder individuell vereinbar)
  • Kontrollbesuche
  • Pflegeberatung bzw. Beratung über etwaige Leistungen der Pflegeversicherung
  • Beratung bzgl. Wohnraumanpassung bei einer Pflegebedürftigkeit
  • Pflegekurse
  • pflegebedingte Botengänge
  • Hilfsmittelbesorgung
  • Vermitteln von Pflege-, Hebe- oder Lagerungstechniken
  • Rezept- bzw. Medikamentenbesorgung
  • Einkaufsdienst
  • hauswirtschaftliche Versorgung
  • Sicherungsanrufe oder –besuche
  • Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Beschäftigungen
  • Anregung und Unterstützung bei der Pflege von sozialen Kontakten
  • entspannende Aktivitäten zum Erhalt und zur Förderung der Motorik und der Gesellschaftsfähigkeit
  • Gespräche führen bzw. Unterhaltung fördern, mit dem Ziel der Aktivierung
  • Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierenden Maßnahmen

Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.

Bitte beachten Sie:
Leistungen die grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung) beinhalten, sind im Zusammenhang mit dem Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar!
Ausnahme:
Sie haben den Pflegegrad eins => dann sind grundpflegerische Hilfestellungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung) auch über dieses Budget abrechenbar!

Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden.

Nachdem Ihrem Antrag stattgegeben wurde, reichen Sie die Privat-Rechnungen des Pflegedienstes über den Entlastungsbetrag gem. § 45b zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse ein oder Sie unterzeichnen sinnvoller Weise eine Abtretungserklärung und der Pflegedienst rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

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Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin – Telefon 02196-1514

Alle Informationen werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt – Irrtümer vorbehalten.
Das Kopieren und die kommerzielle Nutzung der Informationssammlung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch Lutermann & Bister GmbH.

Gute Pflege ist unsere Mission!

365 Tage im Jahr

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Kölner Str. 16, 42929 Wermelskirchen