Häusliche Krankenpflege

Seit 1993 betreuen wir Patientinnen und Patienten in Wermelskirchen und Umgebung und erbringen alle Leistungen der ambulanten Pflege.

Folgende Leistungen werden ausschließlich von ausgebildeten Pflegekräften erbracht:

  • Hilfe bei der Körperpflege (Grundpflege)
  • Behandlungspflege

Zusätzlich unterstützt unser hauswirtschaftlicher Dienst bei diesen Aufgaben:

  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Medikamentenbesorgung
  • Einkaufen und Kochen

Weitere Leistungen:

  • Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39
  • Entlastungsbetrag § 45b
  • Pflegenachweis bei Bezug von Pflegegeld
  • Hausnotruf (Beschaffung und Installation)
  • stundenweise Beaufsichtigung
  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Vorlesen und Beschäftigung
  • Pflegeberatung

Neben dem Hauptbestandteil der ambulanten Pflege, der Grundpflege bzw. der Hilfestellung bei allen Maßnahmen der Körperpflege, hat der Bereich der Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege eine große Bedeutung.

Unter den Sammelbegriff „Behandlungspflege“ fallen alle Leistungen, die bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet werden können und von der Krankenkasse auf Antrag bezahlt werden. Wie z. B. das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen, das Anlegen von Kompressionswickel, das Kontrollieren und Verabreichen von Medikamenten, das Versorgen von Wunden, die Spritzengabe (z.B. Insulin oder Heparin/Clexane), Blutdruck- und Blutzuckermessung usw.
Bitte fragen Sie uns, ob die von Ihnen benötigte Leistung verordnungsfähig ist. Wir übernehmen die Beantragung!

Zu den weiteren Leistungen zählt unter anderem die Urlaubs- und Verhinderungspflege, die in Betracht kommt, wenn die Pflegeperson, die die Pflege ansonsten durchführt, in Urlaub fahren möchte oder anderweitig verhindert ist. Bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung ist in diesem Fall die Finanzierung über die Pflegekasse möglich. Diese Leistung ist bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung, auch stundenweise über die Pflegekasse abzurechnen. Es steht im Kalenderjahr ein Summe von bis zu 2418 € zur Verfügung. Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Beantragung!

Ist ein Pflegegrad vorhanden hat jeder Versicherte zusätzlich einen Anspruch auf monatlich 125 €.Aber: Dieser sogenannte Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt!=> Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt. Darunter fallen u.a. folgende Leistungen: Beaufsichtigung, Besorgungen, Hauswirtschaft, Beschäftigung, Kontrollbesuch etc.

Sie erhalten Pflegegeld Ihrer Pflegekasse und organisieren die Pflege zu Hause in Eigenregie? Dann ist bei Pflegegrad 1-3 ein halbjährlicher und bei Pflegegrad 4 und 5 ein vierteljährlicher Beratungsbesuch durch einen zugelassen Pflegedienst erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Die Kosten für ein Hausnotrufgerät werden bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung und bei Vorliegen eines Sturzrisikos von der Pflegeversicherung übernommen. Weitere Info bei uns.

 

 

 

Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an!

Pflegedienst
Lutermann & Bister
Telefon 02196 1514

Pflegedienst Lutermann & Bister Wermelskirchen

„Pflege-Information zum Thema: Häusliche Krankenpflege“ als PDF-Datei zum Download!

Alle Informationen werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt – Irrtümer vorbehalten.
Das Kopieren und die kommerzielle Nutzung der Informationssammlung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch Lutermann & Bister GmbH.

Gute Pflege ist unsere Mission!

365 Tage im Jahr

02196 92198

Kölner Str. 16, 42929 Wermelskirchen