Folgende Leistungen werden ausschließlich von ausgebildeten Pflegekräften erbracht:
- Hilfe bei der Körperpflege (Grundpflege)
- Behandlungspflege
Zusätzlich unterstützt unser hauswirtschaftlicher Dienst bei diesen Aufgaben:
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Medikamentenbesorgung
- Einkaufen und Kochen
Weitere Leistungen:
- Urlaubs- und Verhinderungspflege § 39
- Entlastungsbetrag § 45b
- Pflegenachweis bei Bezug von Pflegegeld
- Hausnotruf (Beschaffung und Installation)
- stundenweise Beaufsichtigung
- Begleitung bei Spaziergängen
- Vorlesen und Beschäftigung
- Pflegeberatung
Neben dem Hauptbestandteil der ambulanten Pflege, der Grundpflege bzw. der Hilfestellung bei allen Maßnahmen der Körperpflege, hat der Bereich der Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege eine große Bedeutung.
Unter den Sammelbegriff „Behandlungspflege“ fallen alle Leistungen, die bei medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet werden können und von der Krankenkasse auf Antrag bezahlt werden. Wie z. B. das An- und Ausziehen von Kompressionstrümpfen, das Anlegen von Kompressionswickel, das Kontrollieren und Verabreichen von Medikamenten, das Versorgen von Wunden, die Spritzengabe (z.B. Insulin oder Heparin/Clexane), Blutdruck- und Blutzuckermessung usw.
Bitte fragen Sie uns, ob die von Ihnen benötigte Leistung verordnungsfähig ist. Wir übernehmen die Beantragung!
Zu den weiteren Leistungen zählt unter anderem die Urlaubs- und Verhinderungspflege, die in Betracht kommt, wenn die Pflegeperson, die die Pflege ansonsten durchführt, in Urlaub fahren möchte oder anderweitig verhindert ist. Bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung ist in diesem Fall die Finanzierung über die Pflegekasse möglich. Diese Leistung ist bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung, auch stundenweise über die Pflegekasse abzurechnen. Es steht im Kalenderjahr ein Summe von bis zu 2418 € zur Verfügung. Wir geben Ihnen Hilfestellung bei der Beantragung!
Ist ein Pflegegrad vorhanden hat jeder Versicherte zusätzlich einen Anspruch auf monatlich 125 €.Aber: Dieser sogenannte Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt!=> Bis zu diesen Höchstsummen werden sogenannte niederschwellige Leistungen, die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt. Darunter fallen u.a. folgende Leistungen: Beaufsichtigung, Besorgungen, Hauswirtschaft, Beschäftigung, Kontrollbesuch etc.
Sie erhalten Pflegegeld Ihrer Pflegekasse und organisieren die Pflege zu Hause in Eigenregie? Dann ist bei Pflegegrad 1-3 ein halbjährlicher und bei Pflegegrad 4 und 5 ein vierteljährlicher Beratungsbesuch durch einen zugelassen Pflegedienst erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Die Kosten für ein Hausnotrufgerät werden bei Eingraduierung in die Pflegeversicherung und bei Vorliegen eines Sturzrisikos von der Pflegeversicherung übernommen. Weitere Info bei uns.
Sie möchten Ihren Pflegebedürftigen zu Hause weiterhin ohne Pflegedienst versorgen? Sie wünschen jedoch eine Pflegeberatung bei Ihnen vor Ort zur Perfektionierung bzw. Erleichterung der Versorgung? Hier übernehmen die Pflegekassen die Kosten für eine mehrstündige, praktische Pflegeberatung durch eine unserer Pflegefachkräfte bei Ihnen vor Ort.
Bitte lassen Sie sich von uns informieren.
„Pflege-Information zum Thema: Häusliche Krankenpflege“ als PDF-Datei zum Download!
Alle Informationen werden ohne Gewähr zur Verfügung gestellt – Irrtümer vorbehalten.
Das Kopieren und die kommerzielle Nutzung der Informationssammlung bedarf einer vorherigen Genehmigung durch Lutermann & Bister GmbH.