Kompressionstherapie – Kompressionsstrümpfe

Kompressionstherapie – Kompressionsstrümpfe – Kompressionsstrumpfhosen – Kompressionsverband

Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin hat Ihnen aus medizinischen Gründen Kompressionsstrümpfe oder Kompressions-Strumpfhosen ab Kompressionsklasse 1 oder einen Kompressionsverband verordnet.

Damit die Behandlung erfolgreich ist, Ihre Beschwerden gelindert und Komplikationen vermieden werden können, ist eine regelmäßige und dauerhafte Kompression von großer Bedeutung.
Das heißt, die Kompressionsstrümpfe bzw. Kompressionsstrumpfhosen müssen regelmäßig morgens angezogen und abends ausgezogen werden bzw. die Beine müssen bei der Verordnung von Kompressionswickeln regelmäßig und korrekt gewickelt werden.
Je nach ärztlicher Verordnung und nach Ihren eignen Möglichkeiten und Wünschen ist es medizinisch und pflegerisch sinnvoll die Kompressionstrümpfe/Kompressionsstrumpfhose ab Kompressionsklasse I morgens bei entstauten Venen und abgeschwollenen Beinen im Liegen anzuziehen und abends vor dem Ins-Bett-gehen auszuziehen. Beim Anziehen ist es wichtig, auf den korrekten und faltenfreien Sitz der Kompressionsstrümpfe bzw. Kompressionsstrumpfhosen zu achten!

Das Anziehen – gerade zu Anfang der Kompressions-Therapie – ist manchmal ein „Kraft-Akt“ und auch das Ausziehen, wenn die Beine abends trotz Kompression etwas angeschwollen sind, bedeutet einige Mühe.

Hier können wir Sie als zugelassener Pflegedienst unterstützen!

Folgende Leistungen werden bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrer Krankenkasse bezahlt:

  • das Wickeln der Beine bzw. der Unterschenkel morgens und das Abwickeln abends
  • das Anziehen und das Ausziehen der Kompressionstrümpfe/Kompressionsstrumpfhose ab Kompressionsklasse 1

Die Voraussetzung zur Genehmigung, ist die ärztliche Verordnung, die medizinische Indikation und die Tatsache dass Sie es nicht alleine schaffen und daher Hilfe beim Anziehen und/oder Ausziehen oder beim Wickeln und/oder Abwickeln Ihrer Beine benötigen.

Sofern Sie Hilfe bei der Kompressionstherapie benötigen, bitten Sie Ihren Hausarzt Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege auszustellen oder setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir übernehmen die Beantragung für Sie!

Üblicherweise erfolgt zu Beginn einer Kompressionstherapie der Einsatz von Kompressionswickeln für ca. 14 Tage.
Danach werden Ihnen vom Hausarzt bzw. von der Hausärztin maßangefertigte Kompressionsstrümpfe bzw. Kompressionsstrumpfhosen verordnet und vom Sanitätshaus oder der Apotheke angepasst und geliefert.
Alle 6 Monate können neue Kompressionsprodukte vom Arzt / der Ärztin verordnet werden, da die Kompressionsfähigkeit nach jedem Waschen der Produkte abnimmt.

Sollten Sie von der Zuzahlung bzw. Rezeptgebühr befreit sein, entstehen für Sie keinerlei Zuzahlungen, da Ihre Krankenkasse die Kosten für das Anziehen, Ausziehen, Wickeln oder Abwickeln bzw. für die Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsstrumpfhosen bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt.

Bitte sprechen Sie uns bei weiteren Fragen gerne an!

Pflegedienst
Lutermann & Bister
Telefon 02196 1514

Pflegedienst Lutermann & Bister Wermelskirchen

Pflege-Information zum Thema: “Kompressionstherapie – Kompressionsstrümpfe“ als PDF-Datei zum Download!

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